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AutorenbildAnselm Steiner

Energieknappheit beflügelt steuerliche Förderprogramme

Aktualisiert: 30. März 2023

Die meisten haben wohl mitbekommen, dass die Bundesregierung in Anbetracht der hohen Erwartungen an ihr Steuerungsprivileg im Bereich der Energieversorgung den wirtschaftlich immer drängenderen Herausforderungen diesmal mit einem großen Wurf entgegengetreten ist. Natürlich stets unter dem allseits hoffähigen Thema der Energiewende[i]. Dass es dabei nicht bei der Photovoltaik bleibt, darf unterstellt werden.


Bemerkenswert für unseren Bereich ist der innovative Ansatz: Einerseits gibt es die üblichen Instrumente der steuerlichen Erleichterungen, die bei dem aktuellen Paket allerdings sehr breit streuen wie immer bei der Umsatzsteuer, um so möglichst viel freie private Mittel aus sonst weniger investitionsaffinen Bevölkerungsschichten herauszulocken. Andererseits stechen die diesjährigen Incentives vor allem dadurch hervor, dass sie die längst überfällige Reduzierung von Verwaltungskomplexität adressieren nach dem Motto: mach es einfach, sonst passiert hier nichts.


Dazu musste in Europa nicht nur ein Umsatzsteuersatz von 0% ersonnen werden, der nun bei Lieferung und Installation von deutschen PV-Anlagen zur Anwendung gelangt, die in der Nähe der förderwürdigen Gebäude aufgestellt werden (0% kennt Südafrika als ermäßigten Steuersatz übrigens schon lange). Die Erträge aus PV-Anlagen (auf EFH und Gewerbeimmobilien bis 30kWp und bei sonstigen Gebäuden bis 15 kWp je Einheit) sind ab 2022 einfach einkommen- und gewerbesteuerfrei gestellt – womit gleich die knappen Ressourcen des Finanzamtes für lukrativere Themen umdisponiert wären. Sogar komplexere Beratungsthemen wie die der steuerlichen Infizierung, werden mutig abgeräumt, um auch Gemeinnützige, die Vermögensverwaltung, Gemeinschaften oder Kleinunternehmer zur Handlungsfähigkeit zu motivieren. Man reibt sich die Augen.


Was tut stattdessen Südafrika? Die Stromkrise gipfelt hier aus bekanntlich anderen Gründen als in Europa im Totalversagen normalerweise einer dem Gemeinwesen obliegenden Grundversorgung. Escom, der Stromlieferant mit staatsmonopolistischer Stellung, zeigt als Vexierbild nicht nur sage und schreibe an 207 von 365 Tagen zeitversetzte unterbrochene Stromversorgung in 2022, die manche Gemeinden auch mal eine Woche lahmlegen konnte (im Vorjahr waren es gerade mal 75 Tage), sondern steht für eine Industriepolitik, die mittlerweile das ganze Land in den Strudel zieht. In seiner Budget Speech[ii] vom 22.2.2023 benannte FinMin Godongwana folgerichtig die power outages als den belastendsten Faktor für die Zukunft der Wirtschaft, deren Wachstum dadurch sogar hinter die Bevölkerungsentwicklung zurückgefallen ist. Schätzungen[iii] zufolge kostete in 2022 der Stromausfall 5% dem südafrikanischen Bruttosozialprodukt mit 300 Mrd. ZAR, was nicht nur die gewerblichen Verbraucher durch Produktionsausfälle und Notstromkosten in die Verzweiflung trieb, sondern auch zu erheblichen Beeinträchtigungen der Wasserversorgung, der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur führte.


Ein «weiter so» war in Anbetracht bröckelnder Zustimmungswerte für die vom ANC angeführte Regierung im Vorwahljahr also nicht mehr möglich. Da jedoch auch kein zusätzliches Steuergeld mobilisierbar ist, um den Sektor weiter zu stützen, hat die Stromkrise tatsächlich, und das ist neu für Südafrika, zu einem Paradigmenwechsel geführt: Unternehmens- und Privatinitiativen sind nun willkommen.


Die PV-Förderung für Privathaushalte, die als Steuergutschrift daherkommt und sich im üblichen Kleinklein der administrativen Schikanen verlaufen dürfte, ist ein erster Schritt. Da sie neu ist, hat sie die Presse auch reichlich undifferenziert angepriesen. Doch ist sie dem Grunde nach Augenauswischerei: denn nicht einmal die Umsatzsteuer springt aus dem zögerlich bis zum 29.(!) Feber 2024 begrenzten Incentive-Programm für den einzelnen raus. Um was geht es hier? Die Gutschrift beträgt 25% der Anschaffungskosten von neuen Solarpanelen (man beachte: Kabel, Inverter, Batterien, die Zertifikatskosten oder selbst Handwerkerleistungen bleiben außen vor), begrenzt auf spärliche 15 TZAR. Überinvestitionen oder nicht verrechenbare Steuergutschriften sind selbstredend nicht vortragsfähig und damit verloren.


Bedenkt man, dass überhaupt nur 6,4 Mio. Menschen in Südafrika eine Steuererklärung einreichen[iv], ist dieses Förderprogramm[v] für Fernostimporte, bei dem das Finanzamt auch noch ein Compliance-Zertifikat abverlangen darf, eher Sand im Getriebe einer im Bremsmodus versierten öffentlichen Verwaltung und damit mehr frustrationsfördernd als innovativ.


Der Clou liegt vielmehr woanders und wird weniger mediatisiert. Gemeint ist hier die Weiterentwicklung einer bereits zum 1.1.2016 auf 100% angehobene Sonder-AFA für betriebliche PV-Anlagen (bisher war sie gedeckelt auf 1 MWp), wie sie s12B(1)(h)(ii)(bb) ITA vorsieht. S12B ITA ist der klassische Förderparagraph für Betriebsvorrichtungen der Landwirtschaft und erneuerbare Energien, der mit einer 50-30-20 AfA hohen Fördercharakter besitzt. Neu ist hier, dass über das Jahressteuergesetz 2023/24 bei Investitionen in alle Formen erneuerbarer Energieerzeugung, die zwischen dem 1.3.2023 und dem 28.2.2025 erfolgen, die Kapazitätsgrenze aufgehoben und die Sofort-AfA auf stolze 125% hochgeschraubt wurde.


Zufällig, doch auch rechtzeitig, hat SARS am 9.12.2022 in einem (wenn auch privaten) Bindig Ruling (BCR 085) klargestellt, dass steuerlich transparente Wirtschaftsgemeinschaften gem. s24H ITA (in Deutschland wären das die originär gewerblich tätigen Personengesellschaften) jedem Kommanditisten anteilig Verlustzuweisungen aus Sonderabschreibungen (capital allowances) auf Investitionen der Gesamthand vermitteln – und zwar ohne den lästigen §15a EStG.


In Zahlen übersetzt bedeutet das im Falle eines zu versteuernden Einkommens, welches die Schwelle der höchsten Tariftranche (45% = 1.817.001 ZAR) um mindestens 1 Mio. ZAR überschreitet, und bei dem eine Investition z.B. in einen Grünen Fonds von 1 Mio. ZAR erfolgt (das entspricht einem Investitionsanteil von ca. 50 kWp), dass dem Steuerpflichtigen über die persönliche Steuererklärung für das Jahr der Investition 562 TZAR zurückfließen könnten. Die Strompreisentwicklung ist auch hierzulande stürmisch und verläuft steiler als der alterungsbedingte Leistungsabfall und die steigenden Unterhaltskosten einer PV-Anlage. Deshalb gehen manche Fonds von einer nachhaltig erzielbaren (und zu versteuernden) Jahresrendite von weit mehr als 12% der Investitionssumme aus (vgl. den Prospekt von TwelveB green energy fund), was bezogen auf den Netto-Kapitaleinsatz über den vorgenannten steuerlichen Hebel eines s12B ITA zu einer risikoarmen Rendite von mindestens 21% p.a. führt.


Nicht nur hierzulande hat sich unter den üblichen Verdächtigen rumgesprochen, dass eine die Allgemeinheit belastende Energiekrise üppige Erträge mitzunehmen hilft. Der Staat verzichtet nach eigenen Schätzungen mit diesem Subventionsprogramm auf immerhin rund 5 Mrd. ZAR Steuern.


Noch etwas: Die sogenannten Recoupements (also Nachversteuerungsregelungen) gemäß s8(4) ITA dürften bei Ende der Nutzungsdauer hier nicht einschlägig werden, da wohl kein Rest- bzw. Wiederverkaufswert zu erwarten ist. Die Vorschrift gilt natürlich nicht nur für eigens zur Stromgeneration aufgelegte Gewerbebetriebe, sie begünstigt all diejenigen Unternehmen, und damit eigentlich alle, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf erneuerbare Energie als Alternative zu den Unwägbarkeiten des öffentlichen Strommarktes setzen müssen und angewiesen sind oder sich zu Produktionsgemeinschaften mit dem Zweck einer breiteren Investitionskostenverteilung zusammentun, was mittlerweile auch vom Strommonopolisten zu dulden ist.


So hat z.B. der landesweit bedeutendste Immobilienfonds Growthpoint (Börsenwert 44 Mrd. ZAR) als strategisches Ziel zur Werterhaltung seines Immobilienparks die Unabhängigkeit bei der Versorgung mit Energie und Wasser ausgegeben. Die W&A Waterfront als dessen Aushängeschild versorgt sich nach eigenen Angaben bereits weitgehend über eine eigene Meerwasser-Entsalzungsanlage und ausgiebige PV-Installationen auf den Flachdächern des Hafengebiets. Sie beabsichtigt nun, ungenutzten Garagenparkraum mit gigantischen Stromspeichern umzufunktionieren, um hier gänzlich autonom von den öffentlichen Netzen zu werden.


Bei diesem Umschwung sind nun auch die Banken bei der Finanzierung von privaten Solarprojekten (solar finance), ggf. über die Bereitschaft zur Aufstockung der bestehenden Immobiliendarlehen, nicht mehr so zurückhaltend wie früher, da diese nun ebenfalls das grüne Wertsteigerungspotential der von ihnen besicherten Immobilien erkennen und den angestoßenen Marktdynamiken folgen.


Ihr Anselm Steiner MA, MSc Taxation, Steuerberater, Chartered Tax Adviser © Steiner Tax Consultants Pty. Ltd., Cape Town - www.steiner-taxconsultants.com

Stand 4/2023

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