Viel Wind, hohe Sonneneinstrahlung, große Freiflächen: Südafrika hat die wohl besten Voraussetzungen für die Förderung bzw. Ausnutzung erneuerbarer dezentraler Energiequellen, doch gemessen an den globalen Trends, auch ein erhebliches Strukturdefizit. 77% der in Südafrika erzeugten Primärenergie wird im Wesentlichen aus von 5 südafrikanischen Großkonzernen teils untertage und zur Hälfte im Tagebau geförderten Kohlevorkommen gewonnen. 28% geht davon in den devisenbringenden Export und zwei Drittel wird verstromt. Escom als quasi monopolistischer Energieverwerter hat sich mit dem im Weltvergleich extrem niedrigen südafrikanischen Kohlepreis neben dem coal-to-chemicals verarbeitenden Seasol-Konzern als südfafrikanisches Großunternehmen vorne in der Weltrangliste positioniert und erhofft, mit seiner staatlich flankierten Machtposition vor dem Hintergrund finanzieller Risiken bis zur Erschöpfung der Rohstoffvorkommen trotz der bekannt kritischen Versorgungsinfrastruktur noch ein halbes Jahrhundert im Modus «weiter so» Umwelt und Ressourcen verneinnahmen zu können. Energiewende: Fehlanzeige.
Doch kann das Land konventionell oder über unbeherrschbare riskante Atomkraftwerke den Energiebedarf der Zukunft überhaupt decken? Wind und PV, vor 5 Jahren noch inexistent, stehen mit ihrer für 2030 mit je 8 GW geplanten installierten Kapazität jedenfalls nicht als maßgeblicher alternativer Energieträger zur Seite. Die schlecht thermisch isolierten Haushalte können ihrerseits nur über das Programm «Solar Water Heating» Einsparungen beisteuern und bekommen eine Umrüstung auf Solar-Warmwasserspeicher mit bis zu 9.000 R rückvergütet.
Ein Hauptgrund für den mit weit unter 1% an der Gesamtstromerzeugung niedrigen Solaranteil (Deutschland 6% bei einer installierten Leistung von über 40 GW) ist, dass eine Einspeisung von Ökostrom nicht gefördert wird: Zu groß ist der gefürchtete Einnahmenausfall zur Aufrechterhaltung der allgemein als desolat charakterisierten Verstromungs-Infrastruktur. Kleinere Einheiten, insbesondere Privathaushalte, müssen, auch wenn Sie die Hürden und Kosten der Zulassung als sog. Small-scale Embedded Generator genommen haben, Netto-Verbraucher bleiben, wobei der abgegebene Strom je nach Netz-Monopolist weit unter den Bezugskosten liegt (Kapstadt zahlt z.Zt. 70 c/kWh). Mit diesen Hindernissen gelangt folglich kein neuer Strom ins Netz.
Sofern der Verbraucher einen wirtschaftlichen Vorteil bei der Investition in Solar nutzen möchte, bleibt ihm allenfalls die Beteiligung an der Eigenproduktionsanlage von Großverbrauchern oder die Verminderung des eigenen Stromeinkaufs, ggf. durch die kostspielige Hinzunahme von Überbrückungsfazilitäten zum Ausgleich des Load Shedding Risikos.
Wesentlich investitionsfreundlicher agiert jedoch der Steuergesetzgeber. Zwar werden anders als in den USA, wo die Anschaffung selbst zu einer Steuergutschrift von 30% führt, Investitionen nur dann gefördert, wenn sie direkt einem Gewerbebetrieb dienen. Im Gegensatz zu Deutschland, das zwar den Einspeisepreis subventioniert jedoch den Abschreibungen eine Nutzungsdauer von 20 Jahren unterstellt, gewährt Südafrika hohe Sonderabschreibungen auf PV-Betriebsvorrichtungen und die sie stützenden speziellen Strukturen.
Bereits in 2013 wurden in s 12B ITA Sonderabschreibungen (Jahresabschreibungen) auf Solarinstallationen über 3 Jahre (50%, 30%, 20%) auch auf die sie stützenden speziellen Strukturen erweitert. Sie standen allerdings im Bereich der Stromerzeugung nur für die zur Einspeisung bestimmte Produktion primär stromerzeugender Unternehmen offen, die mehr als 1 MW einspeisten.
Seit 2016 ist die Sonderabschreibung nun auch explizit für den gewerblichen Eigenverbrauch zugelassen. Anlagen unter 1 MW können zudem im Jahr der Produktionsaufnahme voll abgeschrieben werden. Durch diese als Reaktion auf die Stromabschaltungen des Jahres 2015 beschlossene Förderung, können Unternehmer seither PV-Anlagen auch bei betrieblicher Eigennutzung abschreiben – egal ob durch diese Anlage überhaupt Strom eingespeist wird. Allerdings sind Verluste aus diesen Sonderabschreibungen nicht horizontal verrechenbar. Ein Abschreibungsüberhang wird gesondert festgestellt und ist auf die gleiche Einkommensquelle in das Folgejahr vortragbar.
Damit öffnen sich auch (Guesthouse-) Vermietern, Farmern oder sonstigen Inhabern von Betriebsgebäuden mit PV-Anlagen neue Möglichkeiten der Steueroptimierung – vorausgesetzt diese erzielen ein entsprechend hohes verrechenbares Einkommen. Die Begünstigung ist unternehmensneutral und gilt für Körperschaften und Einzelunternehmer gleichermaßen. Ein besonderer Antrag bzw. der Nachweis einer Investitionsabsicht ist nicht erforderlich.
Steiner Tax Consultants (Pty.) Ltd., Cape Town - www.steiner-taxconsultants.com
Stand 10/2017
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